Der Bundestag hat am 06. Juni 2008 das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) beschlossen. Es ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.
Ziele des Gesetzes sind der aktive Klimaschutz sowie die Unabhängigkeit von Importen fossiler Ressource. Es soll dazu beitragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme in Deutschland bis 2020 auf 14% zu erhöhen.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Neubauten, für die ab dem 01.01.2009 der Bauantrag gestellt wird, einen Mindestanteil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Alternativ sind auch Ersatzmaßnahmen, wie ein Unterschreiten des EnEV-Neubauniveaus oder Kraft-Wärme-Kopplung möglich.
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