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Informationen zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz:
 

Der Bundestag hat am 06. Juni 2008 das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) beschlossen. Es ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.

Ziele des Gesetzes sind der aktive Klimaschutz sowie die Unabhängigkeit von Importen fossiler Ressource. Es soll dazu beitragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme in Deutschland bis 2020 auf 14% zu erhöhen.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Neubauten, für die ab dem 01.01.2009 der Bauantrag gestellt wird, einen Mindestanteil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Alternativ sind auch Ersatzmaßnahmen, wie ein Unterschreiten des EnEV-Neubauniveaus oder Kraft-Wärme-Kopplung möglich.

 

EEWärmeG

Eine ausdruckbare Version des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes stellt Ihnen das Öko-Zentrum NRW mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlages hier kostenlos zum Download zur Verfügung:

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
115 kB - Stand 07. August 2008


 

Durchführungsgesetz zum Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung hat am 25.08.2009 den Entwurf eines Durch-führungsgesetzes zum Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärme-gesetzes (EEWärmeG) in Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Danach ist geplant, dass die Kontrollen der Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften des EEWärmeG durch sogenannte Sachkundige vollzogen werden sollen. Sachkundige sind alle Diejenigen, die nach der Energie-einsparverordnung des Bundes zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt sind.
Mehr erfahren Sie hier .



 

Weitere Informationen zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz finden Sie unter anderem hier:

Broschüre zum Wärmegesetz

Das Bundesumweltministerium hat im Juli 2008 die Broschüre "Wärme aus erneuerbaren Energien - Was bringt das neue Wärmegesetz?" herausgegeben. Sie zeigt die wichtigsten Regelungen zur Erfüllung des neuen Wärmegesetzes und kann hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden.

 

 

 

 

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