Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung wurden zum 01.08.2020 die maximalen Förderquoten aller Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie um jeweils 10 Prozentpunkte erhöht. Damit soll der Klimaschutz auf kommunaler Ebene trotz angespannter Haushaltslage weiter vorangebracht werden. Die Erhöhung ist bis Ende 2021 befristet.
Zusätzlich wurde auch die Definition finanzschwacher Kommunen ausgeweitet.
Das Öko-Zentrum NRW berät und unterstützt zahlreiche Kommunen beim Klimaschutz im Gebäudebereich. Für unsere Leistungen in den Bereichen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind dabei folgende Förderbausteine der Kommunalrichtlinie besonders relevant:
- "Energie- und Umweltmanagementsysteme":
50 % statt 40 % (finanzschwache Kommunen 75 %) - "Innen- und Hallenbeleuchtung" sowie "Raumlufttechnische Anlagen":
35 % statt 25 % (finanzschwache Kommunen 40 %) - "Fokusberatung" zum Klimaschutz:
75 % statt 65 % (finanzschwache Kommunen 100 %) - "Energiesparmodelle":
75 % statt 65 % (finanzschwache Kommunen 100 %) - "Kommunale Netzwerke: Netzwerkphase" (Energieeffizienznetzwerke):
70 % statt 60 % - "Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management":
75 % statt 65 % (finanzschwache Kommunen 100 %)
Alle Fördersätze der Kommunalrichtlinie finden Sie hier im Überblick.
Auch außerhalb der Kommunalrichtlinie wurden zum 01.08.2020 die Förderquoten in folgenden kommunalen Förderprogrammen deutlich erhöht:
- Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr:
80 % statt 75 % (finanzschwache Kommunen 100 %) - Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte:
80 % statt 70 % (finanzschwache Kommunen 100 %)
Wenn Sie eine detaillierte Beratung zu den Maßnahmen und Förderungen der Kommunalrichtlinie wünschen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Expertinnen und Experten entwickeln gerne gemeinsam mit Ihnen die passenden Konzepte.
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