Kommunale Wärmeplanung/

Allgemeine Studienbedingungen


für den Lehrgang der Öko-Zentrum NRW GmbH „Wärmewende in der Praxis – kommunale Wärmeplanung“

Stand: Februar 2024

Der/die Teilnehmende (m/w/d) hat einen Lehrgang ausgewählt und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung per Online-Anmeldung an die Öko-Zentrum NRW GmbH übersandt. Der hiermit geschlossene Vertrag wird rechtswirksam mit Zugang der vom Öko-Zentrum NRW versandten Anmeldebestätigung.

Eine Übertragung des Lehrgangs auf andere Personen ist nicht möglich.

Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt einen Monat. Der/die Teilnehmende kann den Lehrvertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist monatlich, bis zum 10. Tag des Monats zum Anfang des Folgemonats kündigen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner:innen unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter liegt z. B. bei nachhaltigen Störungen der Veranstaltungen und insbesondere dann vor, wenn Teilnehmende mit der Zahlung des fälligen Entgelts ganz oder teilweise in Verzug sind. Kündigt der/die Teilnehmende außerordentlich, so bleibt der/die Teilnehmende zur Zahlung des anteiligen Veranstaltungsentgelts und der bis dahin anfallenden Kosten verpflichtet. Zuviel gezahlte Teilnahmekosten werden dem Teilnehmenden erstattet.

Eine Kündigung können Sie in Ihrem persönlichen Nutzungsbereich vornehmen: https://anmeldung.oekozentrum.nrw/login.xhtml. Die Kündigung wird erst mit der Bestätigung durch die Öko-Zentrum NRW GmbH wirksam.


Entstehende Kosten bei fristgerechter, formaler Kündigung:

bis 14 Tage nach Lehrgangstart:

kostenlos

ab 15 bis 56 Tage nach Lehrgangsstart:

1. Rate

ab 57 bis 84 Tage nach Lehrgangsstart:

1. + 2. Rate

ab 85 Tage nach Lehrgangsstart:

volle Lehrgangsgebühr


Lehrgangsstart ist der 05.03.2024.

In den Kursgebühren sind alle für eine erfolgreiche Lehre notwendigen Leistungen inbegriffen:

Die Bereitstellung der Lehrmittel im Internet, die Beantwortung von Fachfragen und die Teilnahme an den verpflichtenden Workshops und Online-Seminaren gemäß Lehrplan. Die gesamten Lern- und Arbeitsmaterialien werden Eigentum des Teilnehmenden. Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, den erhaltenen Login sowie die Lern- und Arbeitsmaterialien keiner anderen Person zu überlassen oder diese zu verkaufen.

Nicht im Honorar inbegriffen sind Hilfsmittel wie z. B. weiterführende Literatur/Normen oder die Teilnahme an weiteren Workshops sowie sonstigen Veranstaltungen des Öko-Zentrums NRW und die Kosten, die durch die Benutzung des Internets entstehen. Voraussetzung für das Abrufen der Inhalte im Internet sind ein PC und ein Internet-Anschluss. Dem Teilnehmenden/ der Teilnehmenden entstehen durch die Nutzung des Internets keine weiteren Kosten als die durch die Nutzung dieses Mediums üblicherweise entstehen (Telefongebühren und/oder Provider).

Die Lehrgangsgebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bitte überweisen Sie den angegebenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer erst nach Erhalt der Rechnung.

Teilnehmenden Privatpersonen aus dem EU-Ausland werden Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausgestellt. Unternehmen aus dem EU-Ausland werden Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, dabei wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UstG (Reverse-Charge-Verfahren) zugrunde gelegt. Soll die Rechnungsstellung an Unternehmen aus dem EU-Ausland erfolgen, ist die Umsatzsteuernummer des Unternehmens an das Öko-Zentrum NRW zu übermitteln.


Lehrgangsgebühr und Zahlungsplan für Teilnehmende       

Der Gesamtbetrag in Höhe von 8.568 Euro (7.200 Euro zzgl. 19 % MwSt.) ist nach Rechnungsstellung in drei Raten zu zahlen:

Zahlungsplan der Raten:

1. Rate:

2 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 2.856,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.)

2. Rate:

8 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 2.856,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.)

3. Rate:

12 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 2.856,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.)


Wenn Sie in Vollzeit studieren, erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 30 % auf die Lehrgangsgebühr. Als studierend wird diejenige Person bezeichnet, die in der regulären Studienzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Wenn diese Grenze überschritten wird, wird der Studierendenstatus nicht mehr anerkannt. Damit der Studierendenrabatt in Ansatz gebracht werden kann, müssen Sie während der kompletten Lehrgangslaufzeit immatrikuliert sein (Bitte fügen Sie bei der Anmeldung dazu eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei).

Teilnehmende und Absolventen anderer Fernlehrgänge des Öko-Zentrums NRW erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die Gebühren des Lehrgangs “Wärmewende in der Praxis –kommunale Wärmeplanung”.

Das Abschluss-Zertifikat wird nach bestandener Prüfung und vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages ausgehändigt. Der Lehrgang endet mit der bestandenen Abschlussprüfung, bestehend aus einer digitalen Prüfung und einer mündlichen Prüfung in Präsenz (reguläre Kurslaufzeit).

Sollte der/die Teilnehmende den Lehrgang nicht in dem gebuchten Kurszeitraum abschließen können, ist das Verschieben der Workshop- und/oder Prüfungsteilnahme nur nach Rücksprache und Bestätigung durch das Öko-Zentrum NRW möglich. Eine Kursplatzgarantie in dem Folgekurs besteht für den Teilnehmenden im Falle des Verschiebens nicht.

Die Aufwandsgebühr für die Verschiebung (bspw. Nicht-Teilnahme an Pflichtelementen, fehlende Prüfungsteilnahme) des Lehrgangs beträgt 380,- Euro netto pro Verschiebung. Für aktive Kursteilnehmende ist aus fachlich-inhaltlichen Gründen maximal eine Verschiebung (innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr) zulässig. Der ursprüngliche Zahlungsplan des Bestandskurses bleibt bestehen.

Eine Unterbrechung des Kurses ist nicht möglich.


Die Prüfungsgebühr bei

  • Nicht-Bestehen der digitalen Prüfung (Klausur)
  • Nicht-Bestehen der mündlichen Prüfung

beträgt 380,- Euro netto pro weiterer Prüfungsteilnahme.


Die Prüfung darf max. zweimal wiederholt werden.

Für die teilnehmende Person und das Öko-Zentrum NRW gelten selbstverständlich nur die in dieser schriftlichen Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen.

Als Gerichtsstand gilt der Wohnort des Teilnehmenden.