Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

Die Energiewende spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045. Kommunen setzen durch die Implementierung der kommunalen Wärmeplanung einen bedeutenden Schritt zur Dekarbonisierung des Wärmesektors. Dabei nehmen sie maßgeblichen Einfluss auf die künftige Gestaltung der Energieinfrastruktur auf dem Gemeindegebiet – nicht nur im Hinblick auf die Wärmeversorgung für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Unternehmen sowie die eigenen kommunalen Liegenschaften.

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ in Kraft. Dieses Gesetz schafft die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die flächendeckende Einführung einer verbindlichen Wärmeplanung, die den Bundesländern eine grundlegende Wärmeplanungspflicht auferlegt. Gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes obliegt es den Ländern sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern entsprechende Wärmepläne ausgearbeitet werden.

Ein langfristiges Ziel der kommunalen Wärmeplanung und der neuen Gesetzgebung ist es, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Dabei ist vorgesehen, dass bestehende Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent und bis 2040 sogar zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden sollen. Zusätzlich gilt ab dem 1. Januar 2024 für alle neuen Wärmenetze die Auflage, einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme einzuleiten.

Einführung einer kommunalen Wärmeplanung

Um die kommunale Wärmeplanung erfolgreich umzusetzen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Wärmeplanung nicht nur als statisches Planwerk zu betrachten, sondern als einen fortlaufenden Prozess zu verstehen, denn neben der Erstellung eines umfassenden Planwerks ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und lokaler Akteurinnen und Akteure von zentraler Bedeutung. Dafür werden zunächst die Gebäudetypologien, Energieinfrastrukturen und Wärmebedarfe auf räumlicher Ebene umfassend erhoben und dargestellt (Bestandsanalyse)

In einem nächsten Schritt erfolgt die Erhebung der zur Verfügung stehenden Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien sowie gewerblicher/industrieller Abwärme. Zudem werden mögliche Sanierungsraten zur Verringerung der Wärmebedarfe beschrieben und ebenfalls räumlich visualisiert (Potenzialanalyse).

Basierend auf den vorangegangenen Schritten erfolgt die Prognose der potenziellen Wärmeversorgungsarten und -mengen durch die Analyse von Entwicklungspfaden und Zielszenarien. Dabei ist das übergeordnete Ziel eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet. Die verschiedenen Quartiere werden dabei als Eignungsgebiete für spezifische Wärmeversorgungsarten charakterisiert. Darüber hinaus wird die Thematik der klimaneutralen Wärmeversorgung von Neubaugebieten behandelt.

Um die Entwicklungspfade zu stützen, werden erforderliche Maßnahmen beschrieben und örtlich verankert. Diese Informationen werden in einem Maßnahmenkatalog aufbereitet, der auch einen Zeit- und Ressourcenplan umfasst. Darüber hinaus werden Empfehlungen für Organisations- und Umsetzungsstrukturen sowie für das Controlling abgegeben. Die Aktualisierung eines Wärmeplans erfolgt im Fünfjahresrhythmus.

Gleichzeitig ist es notwendig, lokale Akteurinnen und Akteure wie Unternehmen mit Abwärme, Stadtwerke, Interessensgruppen aus den Bereichen Energie und Umwelt usw., die Politik, kommunale Verwaltungseinheiten sowie die breite Öffentlichkeit über den Prozess zu informieren und aktiv einzubeziehen. Dies gewährleistet einen transparenten Prozess und trägt zur erhöhten Akzeptanz der nachfolgenden Maßnahmen bei.

Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie (Nr. 4.1.11) mit einer Förderung von 60 Prozent zu bezuschussen. Finanzschwache Antragstellende sowie solche aus Braunkohlegebieten können sogar einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent erhalten. Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragsstellung für Fördermittel zur Seite.

  Die Leistungen im Detail
 

 

Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs, der Energieinfrastruktur sowie der Gebäudestruktur

 

Potenzialanalyse zur Senkung des Wärmebedarfs und zu erneuerbaren Energien sowie Abwärme

 

Szenarien und Entwicklungspfade der künftigen Wärmeversorgung

 

Kommunikationsstrategie und Beteiligung relevanter Akteurinnen und Akteure

 

Maßnahmenentwicklung für das gesamte Stadtgebiet

 

Umsetzungsstrategie mit Empfehlungen zu Organisations- und Umsetzungsstrukturen sowie Controlling-Konzepte

 

Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln